Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
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Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können
beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete
Vermittlungsstelle in Anspr
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