Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
nicht angegeben
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei
Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling
auch mitget
nicht angegeben
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