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Jagderlaubnis: Mitteilung
[Nr.99067001001000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 30.06.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

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Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen

Behörde folgendes mit:

* die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),

* das E

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben