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Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
[Nr.99128021109000 ]

Volltext

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Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Teaser

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Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

Ansprechpunkt

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An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

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Einsichtnahme in die eigenen Daten:

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

Auszügen von Daten anderer Personen:

Formulare

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keine

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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keine

Verfahrensablauf

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Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

Frist

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Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

Bearbeitungsdauer

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keine

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 26.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

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Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben