A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
[Nr.99008002010001 ]

Volltext

Text überspringen

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Teaser

Text überspringen

Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Zuständige Stelle

Text überspringen

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 

Voraussetzungen

Text überspringen

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Kosten

Text überspringen

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

Rechtsbehelf

Text überspringen

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 30.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

Text überspringen

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Frist

Text überspringen

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Nicht angegeben