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Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
[Nr.99008002010002 ]

Volltext

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Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben. 
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine bevollmächtige Person für Sie vornehmen. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Teaser

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Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Zuständige Stelle

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Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

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Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

Rechtsbehelf

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 30.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

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Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 

Frist

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise (Besonderheiten)

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