A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen
[Nr.99008001015000 ]

Volltext

Text überspringen

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Text überspringen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Text überspringen

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Teaser

Text überspringen

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises können Sie bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde erfragen.

Voraussetzungen

Text überspringen

Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.

Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Personalausweisbehörde.

Falls Ihre Personalausweisbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.

Rechtsbehelf

Text überspringen

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

nicht angegeben