A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060001 ]

Volltext

Text überspringen

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Teaser

Text überspringen

Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen Sie bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.

Voraussetzungen

Text überspringen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

Formulare

Text überspringen

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

Kosten

Text überspringen

keine

Verfahrensablauf

Text überspringen

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

2 bis 4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Einspruch

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 26.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

nicht angegeben