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Zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060002 ]

Volltext

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Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden   oder einen Wahlschein haben . Die Eintragung in das Wählerverzeichnis  geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Teaser

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Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ansprechpunkt

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Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

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Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

Erforderliche Unterlagen

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Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen. Er muss den

Kosten

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keine

Verfahrensablauf

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Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:

Frist

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Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Bearbeitungsdauer

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etwa 2 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Einspruch

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 26.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben