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Zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060003 ]

Volltext

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Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Teaser

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Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ansprechpunkt

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Grundsätzlich die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

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Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:

Formulare

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Anlage 2A zur Europawahlordnung

Erforderliche Unterlagen

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Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

Kosten

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keine

Verfahrensablauf

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Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

Frist

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Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Bearbeitungsdauer

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etwa 2 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Einspruch

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 26.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben