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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
[Nr.99008005011000, 99008005011001 ]

Volltext

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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Verfahrensablauf

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Ansprechpunkt

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Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Frist

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Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

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Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 29.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Zuständige Stelle

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Meldebehörde (in der Regel das örtliche Bürgeramt)  Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben