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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
[Nr.99027006261001 ]

Volltext

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Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Ansprechpunkt

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an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Frist

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Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

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1 Tag bis 6 Monate

Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

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Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 05.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben