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eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
[Nr.99008005012000 ]

Volltext

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Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten - unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Verfahrensablauf

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Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

Ansprechpunkt

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Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort wo die Hauptwohnung ist.

Voraussetzungen

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Sie sind

Erforderliche Unterlagen

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Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Kosten

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Frist

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Rechtsbehelf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Nicht angegeben

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:

1.Familienname und Geburtsname,

2.Vornamen,

3.Doktorgrad,

4.Tag und Ort der Geburt,

5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe »keine Wohnung in Deutschland« eingetragen werden,

6.Staatsangehörigkeit,

7.Ordensname, Künstlername,

8.Dokumentenart und

9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.

Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 08.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

23.05.2023

Teaser

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Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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Bearbeitungsdauer

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etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.