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Abwassergebühr Festsetzung
[Nr.99129001137000 ]

Volltext

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Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 10.01.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden

Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende

Gebühr für die Ents

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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