Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalEs fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ihr Personalausweis wurde gestohlen.
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
Online-Ausweisfunktion selbst sperren:
Nicht angegeben
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.