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Eheurkunde beantragen
[Nr.99059004012001 ]

Volltext

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Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

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Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

Voraussetzungen

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Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

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Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

Frist

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Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

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Einzelfallabhängig

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Onlineverfahren möglich

Schriftform erforderlich

Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig

Ansprechpunkt

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Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Hinweise (Besonderheiten)

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Kosten

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In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.

Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 30.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle

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Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.