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Personalausweis Ausgabe
[Nr.99008001040000 ]

Volltext

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Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, benötigen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr zuständiges Bürgeramt mit.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

Verfahrensablauf

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Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie diesen beantragt haben:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Voraussetzungen

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Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

Erforderliche Unterlagen

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Frist

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Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

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Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

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Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Formulare

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Es gibt keinen Rechtsbehelf.