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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
[Nr.99108009012000 ]

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Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

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Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben