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Gaststättengewerbe Erlaubnis
[Nr.99025002005000, 99025002005001, 99025002056000 ]

Volltext

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Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
 
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig

Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich

verabreichen.

Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.
 
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.
 
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Teaser

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Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

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Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll

Zuständige Stelle

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Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll

Voraussetzungen

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persönliche Zuverlässigkeit

Eignung der Räume und der örtlichen Lage

Formulare

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Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

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Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

Kosten

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Nicht angegeben

Verfahrensablauf

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Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Nicht angegeben

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion

Frist

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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