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Zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG anmelden
[Nr.99019004007000 ]

Volltext

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Um die Ausbildung abzuschließen, müssen Sie als auszubildende Person eine Abschlussprüfung erfolgreich ablegen. Durch die Abschlussprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden.

Teaser

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Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Ansprechpunkt

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Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen,  zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Zuständige Stelle

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Zuständig ist die Kammer, die auch für die Ausbildung zuständig ist.

Voraussetzungen

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Formulare

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Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Für Sie als Auszubildende ist die Abschlussprüfung gebührenfrei. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.

Frist

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Prüfungstermine sind in der Regel frühestens zwei Monate vor Ausbildungsende. Bitte informieren Sie sich bei der regional zuständigen Stelle über die Fristen.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung kann 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

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Sie können den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid

Hinweise (Besonderheiten)

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Es gibt folgende Hinweise:                

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 05.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Rechtsbehelf

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nicht angegeben