Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.
Wenden Sie sich an die konsularische oder diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Sollte es in Ihrem Reiseland keine deutsche Auslandsvertretung geben, können Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen EU - Mitgliedstaates wenden.
Wenden Sie sich an die konsularische oder diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Sollte es in Ihrem Reiseland keine deutsche Auslandsvertretung geben, können Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen EU - Mitgliedstaates wenden.
Nicht angegeben
Die Kosten sind variabel und hängen vom gewählten Dokument und der individuellen Situation ab.
Bei einer deutschen Auslandsvertretung können ein regulärer Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland beantragt werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich beim Reiseausweis sowie beim vorläufigen Reisepass die Grundgebühr verdoppelt, wenn der Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit gestellt wird.
Reiseausweis (nur zur Einreise nach Deutschland, altersunabhängig)
Vorläufiger Reisepass (altersunabhängig)
Reisepass ab 24 Jahren
Reisepass unter 24 Jahren
Hinweis zu Zusatzkosten:
Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen, es sei denn Sie entscheiden sich für das kostenpflichtige Express-Bestellverfahren.
Sollte sich die Rücksprache mit dem zuständigen Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögern oder ein Ausreisevisum erforderlich sein, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland auf einer Reise verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, gehen Sie folgendermaßen vor:
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung