Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Der Antrag auf Zulassung muss auch für den Fall, dass sich die Tätigkeit nur auf das Bundesland Niedersachsen beziehen soll, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichtet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Nicht angegeben
Nicht angegeben
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Keine
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang des Antrages sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
Widerspruch
Klage
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung