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Kommunalen Zuschuss für die Abfallentsorgung Bewilligung
[Nr.99148258017000, 99148258079000 ]

Urheber

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Landesredaktion

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Volltext

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Kommunen und Städte können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Teaser

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Kommunen können Zuschüsse zur Müllentsorgung bewilligen. 

Ansprechpunkt

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Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.

Zuständige Stelle

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Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.

Voraussetzungen

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Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Frist

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Keine

Bearbeitungsdauer

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Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird. 

Verfahrensablauf

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Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch. 

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 19.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 19.02.2026

Formulare

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nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

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nicht angegeben

Kosten

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Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben