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Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen
[Nr.99010003001014 ]

Urheber

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Volltext

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Wenn Sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs (§ 28 oder § 30 des Aufenthaltsgesetzes) sind und Ihre Ehe bzw. Lebenspartnerschaft beendet ist oder Sie bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten (§ 31 Absatz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Das bedeutet, dass der Aufenthaltsstatus Ihres ehemaligen Ehegatten bzw. Lebenspartners für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland unerheblich ist, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten haben. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Teaser

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Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, deren Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, und Inhaber eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Ehegatten, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Ansprechpunkt

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Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden:

Zuständige Stelle

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Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Voraussetzungen

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Formulare

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Die formlose Antragsstellung ist möglich.

Das persönliche Erscheinen in der Behörde ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

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Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten

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Gebührenhöhe (fix): 113,00 Euro

Bemerkungen:



Frist

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Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

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ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Bemerkungen:

Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Es gibt folgende Hinweise:     

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 05.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung