A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
[Nr.99010003001012 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Wenn Sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, informieren Sie sich bitte auch die Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder und junge Erwachsene, für deren Erhalt geringere Voraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Leistung »Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder«).

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten (siehe Leistung »Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge«).

Teaser

Text überspringen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden:

Zuständige Stelle

Text überspringen

Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Voraussetzungen

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten

Text überspringen

Anerkannte Flüchtlinge sind von der Gebühr befreit.





Frist

Text überspringen

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Dauer: ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 12.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung