A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
[Nr.99010023020009 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Wenn Ihr minderjähriges Kind eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Geburt in Deutschland erhalten hat, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.

Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Teaser

Text überspringen

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis Ihres in Deutschland geborenen Kindes sollten Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/

Zuständige Stelle

Text überspringen

Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/

Voraussetzungen

Text überspringen

Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:

Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Grundsätzlich sind für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die gleichen Unterlagen wie für die erstmalige Erteilung vorzulegen. Dies sind:

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten

Text überspringen

Kostenhöhe (fix):

Bemerkung:

Für die Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.



Frist

Text überspringen

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 21.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung