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Kommunale Sportstätten
[Nr.99098006005000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.02.2015
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Teaser

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Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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nicht angegeben