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Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
[Nr.99108047001004 ]

Urheber

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Volltext

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Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Teaser

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Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.

Ansprechpunkt

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Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

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Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise (Besonderheiten)

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Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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nicht vorhanden

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 16.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

 

Formulare

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Verfahrensablauf

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Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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