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Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
[Nr.99027002012003 ]

Urheber

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Volltext

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Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

Teaser

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Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Ansprechpunkt

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Standesamt I in Berlin

Zuständige Stelle

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Standesamt I in Berlin

Voraussetzungen

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Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Erforderliche Unterlagen

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Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

bei Beantragung durch eine vertretende Person:

Bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Kosten

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Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer mehrsprachigen Geburtsurkunde beantragt, verringert sich die Gebühr ab dem zweiten Exemplar um die Hälfte.

Bei Beantragung einer Geburtsurkunde beim Standesamt I in Berlin wird eine Prüfgebühr von 30 Euro fällig. Diese ist nicht erfolgsorientiert.



Bearbeitungsdauer

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Hierzu können keine Angaben gemacht werden.

Verfahrensablauf

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Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden.

Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 23.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Formulare

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Hinweise (Besonderheiten)

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Frist

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Keine Frist