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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
[Nr.99114032012000 ]

Volltext

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Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.



Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

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Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Verfahrensablauf

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Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.08.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

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Sie benötigen eine Lebensbescheinigung für Ihre Rentenversicherung. Hier erhalten Sie Informationen, wo und wie Sie die Bescheinigung beantragen können.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist:

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Rechtsbehelf

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben