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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
[Nr.99108018137000 ]

Volltext

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Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

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Es fallen keine Gebühren an.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 03.07.2013
Fachlich freigegeben durch:

die AG Kommunenredaktion

Teaser

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Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten,

Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der

zuständigen Stelle gemeldet we

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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nicht angegeben