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Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen
[Nr.99108048049000, 99108048049001, 99108048049002 ]

Urheber

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Volltext

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Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Teaser

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Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

Ansprechpunkt

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Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

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Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden.

Verfahrensablauf

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Sie müssen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 25.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Formulare

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Hinweise (Besonderheiten)

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Bearbeitungsdauer

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