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Die Zulassung zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung beantragen
[Nr.99018092007000 ]

Urheber

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Volltext

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Die pharmazeutische Ausbildung umfasst ein Studium der Pharmazie an einer Universität von mindestens vier Jahren, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.

Um das Studium der Pharmazie abzuschließen, müssen Sie den Ersten und Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt erfolgreich ablegen.

Um die Voraussetzung zur Approbation als Apotheker erlangen zu können, müssen Sie, nachdem Sie den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden und anschließend eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten absolviert haben, den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich ablegen.

Die Zulassung zu den drei Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt beantragen.

Teaser

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Wenn Sie einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt einen schriftlichen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Ansprechpunkt

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Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Zuständige Stelle

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Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Voraussetzungen

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Damit Sie zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

Siehe unter "Welche Unterlagen werden benötigt?"

Erforderliche Unterlagen

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Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung P3:

Frist

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Der Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni dem jeweils zuständigen Landesprüfungsamt zugegangen sein.

Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem jeweils zuständigen Landesprüfungsamt bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.

Verfahrensablauf

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Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung schriftlich in der vom Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Form stellen.

Verwenden Sie jeweils die von dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 16.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Kosten

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Es fallen keine Kosten an.



Bearbeitungsdauer

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Der Bearbeitung des Antrags erfolgt spätestens bis zur vorgeschriebenen Ladungsfrist (§ 12 Abs. 3 AAppO).

Hinweise (Besonderheiten)

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Nach der Zulassung ist ein Rücktritt von der Prüfung nur unter den Voraussetzungen des § 13 AAppO möglich.

Formulare

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