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Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
[Nr.99082004007000 ]

Volltext

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Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, deren Haftung beschränkt ist und anwaltlich tätig ist, müssen Sie eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer beantragen. Das gilt unter anderem für:

Ebenso benötigen Sie eine Zulassung, wenn sie Personen in die Berufsausübungsgesellschaft aufnehmen wollen, die nicht der Rechtsanwaltskammer, der Steuerberaterkammer, der Patentanwaltskammer oder der Wirtschaftsprüferkammer angehören. 
Für die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkungen, der nur die vorgenannten Personen angehören, müssen Sie keine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen, können dies aber freiwillig tun, zum Beispiel bei:

In jedem Fall gelten die Rechte und Pflichten der durch die Kammer festgelegten Berufsordnung.

Wenn Sie mit einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie ebenfalls eine Zulassung. In diesem Fall erbringen Sie über eine inländische Zweigniederlassung Dienstleistungen in Deutschland.
Mit der Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft dürfen Sie folgende Tätigkeiten anbieten:

Teaser

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Um Ihre Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu führen oder Personen als Gesellschafter aufzunehmen, die nicht der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkammer angehören, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. 

Verfahrensablauf

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Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.

Ansprechpunkt

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Regional zuständige Rechtsanwaltskammer

Die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer finden Sie über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer:
https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular, insbesondere können dies folgende sein:

Kosten

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Für die Zulassung der Berufsausübungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Rechtsanwaltskammer an.

Die Rechtsanwaltskammern erheben folgende Gebühren für die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft:

Rechtsanwaltskammer Braunschweig: 750,-- €

Rechtsanwaltskammer Celle: 760,-- €

Rechtsanwaltskammer Oldenburg: 770,-- €

Außerdem ist die Gesellschaft als Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Betrag fest.

Frist

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Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.

Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.

Bearbeitungsdauer

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Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist nach Zustellung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

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Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder des Vertretungsberechtigten der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen. Das gilt auch für die Errichtung oder Auflösung von Zweigniederlassungen. Der Mitteilung muss eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beigefügt werden.

Kann eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht mehr garantieren, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusteht und die geschäftsführenden Personen mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, darf sie sich nicht mehr als Rechtsanwaltsgesellschaft bezeichnen und muss unter einer anderen Form der Berufsausübungsgesellschaft firmieren und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

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Rechtsanwaltskammer

Formulare

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nicht angegeben