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Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
[Nr.99110040247000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

Erforderliche Unterlagen

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Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Kosten

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Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Frist

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Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.06.2011
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Teaser

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Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte

transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO

(EG) Nr. 142/2011 g

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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