Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).
Registrierungspflichtig sind
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.
Eine Kennnummer wird in Niedersachsen auf Antrag von der zuständigen Stelle vergeben.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (LAVES).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Antragsunterlagen können auf Wunsch von der zuständigen Stelle versandt werden.
nicht angegeben
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in
Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben
wurde und die m
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben