A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Tierseuche Anzeige
[Nr.99110023000000 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Text überspringen

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Text überspringen

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

Teaser

Text überspringen

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte

Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch

nicht nur der

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben

Voraussetzungen

Text überspringen

nicht angegeben

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben