Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), sollten Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Ausnahme: Wenn der Besatz im Rahmen der Besatzförderung erfolgt, genügt ein Hinweis auf den Antragsteller (Verband, Fischereigenossenschaft (alle anderen Angaben unterbleiben bitte, um Doppelmeldungen zu vermeiden.) Bei Besatz geben Sie zu jedem Besatzgewässer
Bei Besatzmaßnahmen mit mehreren unterschiedlichen Größen sind diese einzeln anzugeben.
Wenn Sie Aale fangen, müssen Sie zu jedem Gewässer den Fang (Gesamtgewicht in kg) in einer Jahresmeldung angeben.
Für die Gewässer ist anzugeben
Für die meldende Person ist anzugeben:
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), sollten Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
Anschließend senden Sie die ausgefüllte Vorlage an die obere Fischereibehörde.
Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat Binnenfischerei
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
keine
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
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