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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen vorlegen
[Nr.99063057261003 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln.

Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und dies en fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

Teaser

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Als Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln und über die Ergebnisse einen Messbericht erstellen.

Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Vollständiger Messbericht

Kosten

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Frist

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Hinweise (Besonderheiten)

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Wenn Sie den Messbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Ansprechpunkt

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Landesamt 

Zuständige Stelle

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Landesamt 

Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben