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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
[Nr.99063057261005 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Wenn Sie eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen, betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und an die zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

Teaser

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Als Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder einer Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen, müssen Sie den Schadstoffausstoß durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Verfahrensablauf

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Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Vollständiger Messbericht

Kosten

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Frist

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Hinweise (Besonderheiten)

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Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Ansprechpunkt

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Landesamt

Zuständige Stelle

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Landesamt

Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben