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Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
[Nr.99107007010000 ]

Volltext

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Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten »zumutbaren Belastung« erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Teaser

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Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Ansprechpunkt

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Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Voraussetzungen

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Rechtsgrundlage(n)

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 26.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Zuständige Stelle

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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