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Genehmigung zur Beförderung von Personen mit Straßenbahnen beantragen
[Nr.99084007001000 ]

Urheber

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Volltext

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Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit einer Straßenbahn gegen Bezahlung befördern wollen. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Beförderung von Personen. Diese betreffen das Unternehmen, welches die Straßenbahn betreibt und die Merkmale der Straßenbahn. Generell muss die geplante Straßenbahn dem öffentlichen Verkehrsinteresse dienen und Vorschriften zum Klimaschutz und der Barrierefreiheit beachten.

Die Genehmigung wird für maximal 15 Jahre erteilt, in bestimmten Fällen für 22,5 Jahre. Sie wird von der zuständigen Behörde auf Antrag und nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Teaser

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Wenn Sie Personen mit einer Straßenbahn entgeltlich befördern möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

Verfahrensablauf

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Ansprechpunkt

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Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.

Hinweise (Besonderheiten)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 06.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben