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Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
[Nr.99013044207000 ]

Urheber

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Volltext

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Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem »Leaving-Care-Prozess«. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

Teaser

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Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Verfahrensablauf

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Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

Ansprechpunkt

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An das örtliche Jugenamt

Erforderliche Unterlagen

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keine

Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Frist

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Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 09.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

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Das örtliche Jugenamt

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.