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Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
[Nr.99013033207000 ]

Urheber

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Volltext

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Pflegepersonen haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

Um die Anforderungen an eine Pflegepersonen erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Teaser

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Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Verfahrensablauf

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Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

Ansprechpunkt

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An das örtliche Jugendamt

Erforderliche Unterlagen

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keine

Kosten

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Es fallen keine Kosten an.

Frist

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Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

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Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

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nicht angegeben

Formulare

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben