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Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
[Nr.99089094001000 ]

Volltext

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Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.

Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.

Voraussetzungen

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Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

Frist

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Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 23.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

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Die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde  

Zuständige Stelle

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Die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde. 

Verfahrensablauf

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Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.

Formulare

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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