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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalDie zahnärztliche Ausbildung schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über den bestandenen dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
Die Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit umfasst fünf Jahre und sechs Monate an einer wissenschaftlichen Hochschule.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Sie möchten Ihre zahnärztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover
E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de
(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.
Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.
Termine der Staatsprüfungen
Die aktuellen Termine können der Website des IMPP (www.impp.de) sowie den Aushängen an den Hochschulen entnommen werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
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