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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
[Nr.99060008080000 ]

Urheber

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Volltext

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Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.

Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.

Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden.

Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.

Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.

Teaser

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Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

Verfahrensablauf

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Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt »Antrag auf Hilfen für junge Volljährige«.

Voraussetzungen

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Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).

Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.

Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).

Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt.

Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.

Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 12.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

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an das Jugendamt

Zuständige Stelle

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Jugendamt

Formulare

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben