A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
[Nr.99010003001002 ]

Volltext

Text überspringen

Wenn Sie als minderjähriges ausländisches Kind eine Aufenthaltserlaubnis

erworben haben und noch besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis erhalten.

Teaser

Text überspringen

Als ein in Deutschland geborenes und/oder aufgewachsenes Kind können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 16 Jahren ein eigenständiges (also von Ihren Eltern unabhängiges), unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Ansprechpunkt

Text überspringen

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Voraussetzungen

Text überspringen

Bitte beachten Sie : Wenn Sie an einer Erkrankung oder Behinderung leiden, die das Erlangen der Sprachkenntnisse oder die eigenständige Lebensunterhaltssicherung verhindert, müssen Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Bitte beachten: Wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die das Erlangen der Sprachkenntnisse oder die eigenständige Lebensunterhaltssicherung verhindert, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen (zum Beispiel fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten

Text überspringen

Kostenhöhe (fix):

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.



Frist

Text überspringen

Dauer (bei Spanne): 6 bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe - ggf. durch den Vertreter - Widerspruch einlegen.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 01.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle

Text überspringen

nicht angegeben