A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
[Nr.99010003001006 ]

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Text überspringen

Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels »Blaue Karte EU« sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Teaser

Text überspringen

Als Inhaber der Blauen Karte EU können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) beantragen.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Voraussetzungen

Text überspringen

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Text überspringen

Gebühr: 113,00 Euro

Bemerkung:

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.



Frist

Text überspringen

Antragsfrist:

6 bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 01.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

Text überspringen

An die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde