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Weiterbildungsprüfung im Steuerwesen ablegen
[Nr.99131002031001 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Sie können Prüfungen für folgende Abschlüsse ablegen: Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse.

Teaser

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Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

Verfahrensablauf

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Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-6 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 01.07.2022
Fachlich freigegeben durch:

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Onlinedienste

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Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Formulare

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